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AGB

AGB der Werner Hansen GmbH & Co. KG (WH-Elektronik)

 

 

  1. Geltungsbereich

 

Für sämtliche Angebote, Aufträge und Verkäufe gelten ausschließlich unsere Liefer-/ und Zahlungs- bedingungen. Anders lautenden Formulierungen, Bestellungen, Schriftverkehr etc. des Bestellers wird hiermit widersprochen. Alle Angaben, kommerzieller oder technischer Art, mündlich oder schriftlich sind annähernd und für uns völlig unverbindlich.

 

  1. Vertragsabschluss

 

Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Kleinaufträgen kann die Auftragsbestätigung durch die Rechnungstellung ersetzt werden. Absprachen mit unseren Handlungsgehilfen bedürfen unserer Bestätigung, sofern sie nicht vertretungsmacht haben.

 

  1. Preise, Versand, Kostenvoranschlag

 

Angebote und Preise sind stets freibleibend. Der verbindliche Preis erfolgt durch unsere Auftragsbe-

stätigung und unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle

genannten Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk zuzüglich gesetzliche MwSt. ohne Verpackung, Porto/Fracht, Versicherung, Zoll und sonstige Versandkosten.

Kostenvoranschlag; Für Vorausleistungen (Diagnose und Handling) berechnen wir je Kostenvoranschlag 100,00 Euro. Diese angefallenen Kosten werden bei Nichtausführung der Reparatur berechnet. Für Entsorgung werden 60,00 Euro pro Gerät berechnet. Reparatur- und Lieferfreigabe wird innerhalb von 1 Woche erbeten. Ohne Freigabe nach dieser Zeit wird das Gerät unrepariert und zu Lasten des Bestellers zurückgesandt. Bei Veränderungen des Preisniveaus behalten wir uns eine Angleichung vor.

Sollte der Techniker während der Reparatur feststellen, daß der voraussichtliche Reparaturaufwand den

Kostenvoranschlag/Angebot/Pauschalpreis übersteigt, behalten wir uns nach vorheriger Rücksprache mit

dem Kunden eine Weiterberechnung vor. Sollte der Kunde dann eine Reparatur nicht wünschen, werden

die bereits angefallenen Arbeitsstunden gemäß unseren aktuellen Stundensätzen berechnet.

Sollten spezielle Bauteile für die Fertigstellung/Neubau erforderlich werden, die am Markt nicht zu beschaffen sind, wird die Reparatur/und oder die Arbeit beendet und das Gerät(e) mit einer Pauschalerhebung von 80,00 Euro netto ab Werk zurückgeliefert/ausgeliefert.

 

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

4.1) Die Zahlung erfolgt wahlweise; per Rechnung, Rechnung per Vorkasse, Sofortüberweisung

4.2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der

Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der

Auftragsbestätigung-Vorauskasse-Rechnung auf unser Konto zu überweisen.

4.3) Wir liefern ausschließlich gewerblich; für Industrie, Handwerk, Handel und freie Berufe

4.4) Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands und der EU, Drittländer ausgeschlossen!

4.5) Elektronik-Komponenten, Halbleiter, Restposten sind von der Rückgabe ausgeschlossen!

4.6) Beim Kauf gebrauchter Geräte/Teile sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

 

  1. Lieferzeit

 

5a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei Nichteinhaltung einschließlich der Nachfrist ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware beschränkt. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, ein Zulieferant kann uns nicht termingerecht liefern oder gar nicht mehr beliefern und ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende Umstände eintreten, ist Hansen KG berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadenersatz geltend oder Nachlieferung verlangen kann.

5b) Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Ist eine Liefer- und Leistungsfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Ist die Mitwirkung des Auftraggebers, etwa zur Lieferung von Materialien, Bauteilen, Komponenten, Rohrstoffen, Muster, Produktionsinformationen, Daten, Texte, Pläne, Fotos usw. aber auch zur Klärung von Einzelheiten des Auftrags erforderlich, beginnt die Lieferzeit erst nach Erfüllung durch Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber liefert unentgeltlich zur Erfüllung der Leistungen diese erforderlichen Materialien auch für Versuche und zu Testzwecken zum Auftragnehmer.

5c) Bei einvernehmlichen und erforderlichen Änderungen des/der Auftragsgegenstände sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren.

Lieferzeiten / Leistungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in welchem der Auftraggeber

Verpflichtungen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, gegenüber Hansen nicht nachkommt. Insbesondere sind die Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Prüfung durch den

Auftragnehmer der Materialien, Komponenten, Bauteile, Muster etc. die durch den Auftraggeber geliefert werden oder wurden, bis zur Freigabe gehemmt.

Verlangt der Kunde während der Auftragsdurchführung abweichend von dem vereinbarten Leistungsumfang, zusätzliche oder andere Leistungen, Änderungen, die Auswirkungen auf die Termine und Vergütungen haben, wird Hansen ein Änderungsangebot unterbreiten. Über das Änderungsangebot muss der Kunde innerhalb von 8 Werktagen entscheiden. Bei Nichteinigung über ein Änderungsverlangen

wird die ursprünglich vereinbarte Leistung erbracht.

5d) Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung sind unverbindlich und befreien den Bestellenden nicht von eigenen Prüfungen und Kontrollen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften & Genehmigungen bei Verwendung der gelieferten Komponenten, Muster-Teile, Pläne, seitens des Käufers sowie Übernahme nach Fertigung ist der Besteller verantwortlich.

 

 

 

  1. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware auf Mängel zu untersuchen und die Mängel unverzüglich durch Anzeige in Textform an den Verkäufer zu rügen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall entfallen sämtliche Mängelrechte des Käufers. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware hat der Käufer bereits bei Wareneingang die Obliegenheit, die für den Einbau oder das Anbringen und die für die anschließende bestimmungsgemäße Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware zu überprüfen und dem Verkäufer Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige und oder zeigt die Mängel nicht rechtzeitig an, gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall stehen dem Käufer Mängelrechte in Bezug auf solche Mängel nicht zu.

Alle weitergehenden Ansprüche ganz gleich welcher Art entfallen. Der Kunde ist verpflichtet,

die reklamierten, defekten Teile zur Begutachtung an uns zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung nicht, oder es stellt sich heraus, dass für die reklamierten Teile keine Beanstandung/Gewährleistung bestand, behalten wir uns für die entstandenen Kosten eine Berechnung vor. Bei unqualifizierten oder selbständigen Eingriffen, oder Verletzung des Prüfsiegels in die Ware/Geräte/Maschinen oder Einbau von Fremd-Teilen erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

Für Neuwaren leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart. Die Gewährleistung bei neuwertigen Waren beträgt 14 Tage ab Übergabe. Gebrauchte reparierte und (Rep.-Austausch)-Waren mit dem Hinweis funktionsgeprüft erhalten eine Funktionsgarantie von 3 Monaten ab Auslieferdatum. Gebrauchte ungeprüfte Waren sind ohne jegliche Gewährleistung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem erweiterten, verlängerten und

uneingeschränktem Eigentum, bis der Käufer alle unsere zum Rechnungsdatum bestehenden

offenen Forderungen bezahlt hat, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo. Die Übergabe

des Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Der Kaufgegen-

stand darf nicht weiter veräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden, solange unser

Eigentum fortbesteht. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der

dadurch entstehenden Sache zu und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum

Zeitpunkt Be- und Verarbeitung. Eine Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig

ist Wuppertal einschließlich für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundeverfahren.

 

  1. Schlussbestimmung

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB’s unwirksam werden, so bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung

kommt dann eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und zulässig ist.

 

 

  • Geschäftsführer: Werner Hansen – Amtsgericht Wuppertal (HRA 19090 / HRB 13794) (Fassung 04/2020)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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